Assange darf ausgeliefert werden

Veröffentlicht auf von zeitenwende - ACB

London (APA/dpa) - Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens hat am Mittwoch grünes Licht für die Auslieferung des Wikileaks-Mitbegründers Julian Assange nach Schweden gegeben. Das höchste Gericht in London entschied, der schwedische Haftbefehl gegen Assange wegen Sexualstraftaten sei rechtens und die Auslieferung könne erfolgen.

Allerdings wurde den Assange-Anwälten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um eine neue Behandlung des Falls zu beantragen. Bis dahin erlangt die Entscheidung zunächst keine Rechtskraft. Dies bedeutet ein Novum in der Geschichte des britischen Supreme Courts.

Entscheidend für das Urteil des Obersten Gerichtshof in London war die Tatsache, dass die Richter die schwedische Staatsanwaltschaft mehrheitlich als Justizbehörde anerkannten, die somit befugt sei, einen Haftbefehl auszustellen. Assanges Verteidigung hatte argumentiert, dass der europäische Haftbefehl "ungültig" sei, da er von der Staatsanwaltschaft als parteiischer Instanz und nicht von einem Richter ausgestellt wurde.

Der 40-jährige Australier war im Dezember 2010 in London festgenommen worden und wehrt sich seither gegen seine Auslieferung an Schweden. Dort werden ihm Sexualdelikte vorgeworfen, er hält dies jedoch für politisch motiviert. Assange steht derzeit in Großbritannien unter Hausarrest.

Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Er soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies. Zwar gibt er zu, mit beiden Frauen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, beharrt aber darauf, dass dies einvernehmlich geschehen sei.

Assange sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Sein Enthüllungsportal Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung tausender vertraulicher US-Depeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Assange fürchtet, dass er letztlich an die USA ausgeliefert werden soll, wo ihm ein schwere Strafe drohen würde.

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